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Freizeitangebote

Das Gesetzbuch über den Justizvollzug in Baden-Württemberg sieht in § 57 schreibt vor, Gefangene  zur Teilnahme und Mitwirkung an Angeboten der Freizeitgestaltung zu motivieren 
Somit stellt die Freizeitgestaltung im Strafvollzug neben den schulischen und beruflichen Maßnahmen der Fortbildung, der Arbeit und dem therapeutischen Angebot ein weiteres und wichtiges Feld dar, auf dem das gesetzlich vorgegebene Vollzugsziel umgesetzt werden kann. Freizeitgestaltung hat eine behandlerische Dimension, der somit ein hoher Stellenwert beigemessen werden muss.

Eine Übersicht über die aktuellen Freizeit- und Sportgruppen in der Justizvollzugsanstalt Rottenburg finden Sie hier



Der neue Fitnessraum im Hafthaus 3.
                                     

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