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Zu den Aufgaben

einer Vollzugsanstalt gehört nicht, wie die in der Öffentlichkeit weit verbreitete Ansicht, die Bestrafung eines Verurteilten. Ein ordentliches Gericht verhängt im Namen des Volkes eine Freiheitsstrafe, die Strafvollstreckungsbehörde (Staatsanwaltschaft) ordnet deren Vollzug an, die Vollzugsanstalten vollziehen diese daraufhin. Anders sieht es bei einer Untersuchungshaftanstalt aus. Hier unterliegt der Freiheitsentzug anderen Kriterien. Die Untersuchungshaft wird nur dann vollzogen wenn schwerwiegende Gründe vorliegen die ein ordentliches Gerichtsverfahren behindern würden. Bei Kapitalverbrechen (Mord) wird Untersuchungshaft grundsätzlich angeordnet. Eine weitere Aufgabe des Justizvollzuges ist die Prävention. Menschen sollen von Straftaten durch drohende Strafen abgeschreckt werden. Dass das nicht immer funktioniert ist bekannt. Der Schutz der Bevölkerung vor verurteilten Straftätern gehört durch die sichere Verwahrung in den Anstalten zu den Primäraufgaben des Vollzuges. 1977 trat das Strafvollzuggesetz in Kraft  Abgelöst wurde es im Rahmen der Förderalismusreform  seit Januar 2010 vom neuen Justizvollzugsgesetzbuch Baden-Württemberg. Im Vollzug der Freiheitsstrafe soll der Gefangene fähig werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen (Vollzugsziel). Der Vollzug der Freiheitsstrafe dient auch dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten. Wir verurteilen keine Menschen, allenfalls können wir nur die Tat verurteilen. Bei uns hinter den Mauern sind alle Gefangenen gleich und werden auch so behandelt. Im so genannten Behandlungsvollzug werden Gefangene bei Bedarf aus- und weitergebildet, Suchtproblematiken werden aufgearbeitet und es werden Therapien beispielsweise im Bereich der Sexualkriminalität durchgeführt. Dass Vollzugsöffnende Maßnahmen, wie beispielsweise Ausgänge oder Hafturlaub, im Strafvollzugsgesetzbuch verankert und damit für den Strafvollzug bindend sind, wissen die Wenigsten. Die Zahl der Lockerungsversager ist im Verhältnis der gewährten Lockerungen überhaupt sehr gering.

Auf den nächsten Seiten wollen wir Ihnen unsere Aufgaben in den unterschiedlichsten Bereichen beschreiben. Sie werden erkennen, dass unsere Aufgaben im modernen Justizvollzug vielfältiger Art sind.
Jede(r) einzelne Bedienstete(r) wurde für die Aufgaben seines Fach- oder Sonderdienstes qualifiziert ausgebildet und leistet somit eine "Facharbeit am Menschen". 
Aus diesem Grund diffamiert der Begriff  "Wärter" oder "Schliesser" nicht nur die Arbeit der Justizbediensteten, sondern auch die Inhaftierten werden damit in ihrer Wertigkeit als Mensch in Frage gestellt.

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