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Behandlung und Betreuung

das Justizvollzugsgesetzbuch Baden - Württemberg  (JVollzGB) gibt den Rahmen  des Strafvollzugs in baden - württembergischen Strafvollzugsanstalten vor. Es gilt der Grundsatz des Behandlungvollzugs. Die Behandlungsmöglichkeiten sind vielfältig. Für manche Insassen ist schon ein geregelter Tagesablauf mit festen Strukturen und einem Arbeitsplatz eine Behandlung, die er außerhalb der Anstalt noch nie kennengelernt hat. Schulische und berufliche Ausbildungsmöglichkeiten sind ebenfalls wichtige Bausteine im Behandlungsvollzug, die zur Resozialisierung der Straftäter notwendig sind. Ebenfalls im Gesetz verankert sind die Lockerungen. Gefangene können unter gewissen Umständen Ausgänge und Hafturlaub bekommen. Weitere Wege der Behandlung und Betreuung sind der offene Vollzug (Freigang) sowie Einzel- und Gruppengespräche im Rahmen einer Therapie, oder bei der Aufarbeitung von Sucht- oder sozialen Problemen.

Beispiele für Gruppenngebote:

  • Kind – Vater – Projekt ( bei dem Väter die Möglichkeit haben, sich einmal im Monat mit ihren Kindern in einem ungezwungenen Rahmen zu treffen)
  • die Drogenfreie Zone ( als Angebot für Drogenabhängige, die sich bereits während des Vollzuges von ihrer Sucht zu distanzieren versuchen, sowie Inhaftierte, die sich auf Therapieangebote nach der Entlassung vorbereiten)
  • Gruppenangebote der Anonymen Alkoholiker (AA) innerhalb und außerhalb der Antstalt
  • Gesprächsgruppe für "Langstrafige"


 

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