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Informationen zum Besitz von Privatwäsche

Strafgefangene haben die Möglichkeit in den ersten sechs Wochen nach Zugang in der JVA Mannheim ein Wäschepaket, welches außer der zugelassenen Kleidung und Wäsche keine anderen Gegenstände enthalten darf, beziehen. Nach diesen sechs Wochen können Strafgefangene Privatwäsche nur noch käuflich über die Anstalt erwerben!

Für Untersuchungsgefangene besteht die Möglichkeit des Bezugs eines Wäschepaketes beim Eintritt oder auf Antrag zweimal im Kalenderjahr.


Anzahl und Art der zugelassenen privaten Wäsche

Private Kleidung und Wäsche wird nur ausgehändigt, wenn der nachfolgend genannte Mindestbestand von Ziffer 1 vorhanden ist. Sportbekleidung und Bettwäsche können zusätzlich beantragt werden. 

1. Bekleidung 

  • 8 Unterhemden oder T-Shirts (kurzärmlig)
  • 8 Unterhosen
  • 8 Paar Socken
  • 2 Duschtücher (70x140 cm)
  • 4 Handtücher (50x100 cm)
  • 2 Geschirrtücher 

2. Sportbekleidung 

  • max. 2 Sport- oder Freizeitanzüge
  • 2 Sporthemden, auch T-Shirts
  • 2 kurze Sporthosen (keine Jeans oder Cargo)
  • mindestens 1 Paar Sportschuhe 

3. Bettwäsche 

  • 2 Bettwäschegarnituren (Bettlaken, Bettbezug und Kopfkissenbezug) 

Zusätzlich zu der oben genannten Kleidung und Wäsche können jeweils maximal zugelassen werden: 

  • 3 Paar Halb- oder Sportschuhe
  • 1 Paar Badeschuhe
  • 1 Paar Hausschuhe
  • 2 Waschlappen
  • 1 Jacke (einlagig, nicht gesteppt, ohne Kapuze) / nur U. – Haft
  • 2 Pullover oder Langarmshirts (ohne Kapuze)
  • 2 lange Hosen oder Jeans / nur U. – Haft
  • 1 Schlafanzug
  • 1 Bademantel (ohne Kapuze)
  • 1 Tagesdecke (einlagig, nicht gesteppt)
  • 1 Baseballkappe (einlagig)
  • 1 Wollmütze (einlagig)
  • 1 Schal / nur U. - Haft 

Sport- und Freizeitanzüge sowie Bademäntel werden nur zugelassen, wenn sie ohne Kapuze sind.



Weitere wichtige Informationen für Besucher:


Sobald ein genehmigter Antrag des Inhaftierten vorliegt, kann die Wäsche 
Dienstags bis Freitags in der Zeit von 07.30 bis 14.00 Uhr an der Torwache der JVA Mannheim 
abgegeben werden. 
Ob ein genehmigter Antrag vorhanden ist, kann von Dienstag bis Freitag von 07.30 bis 14:00 Uhr am Haupttor, oder unter der Telefonnr.: 0621/398-607 erfragt werden.

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