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Informationen zum Besitz von Privatwäsche


Strafgefangene können Privatwäsche nur noch käuflich über die Anstalt erwerben!


Untersuchungsgefangene können bei Eintritt oder später auf Antrag folgende private 
Kleidungsstücke erhalten:

  • 8 Unterhemden oder T-Shirts (kurzärmlig),
  • 8 Unterhosen
  • 8 Paar Socken
  • 2 Duschtücher (70x140 cm)
  • 4 Handtücher (50x100 cm)
  • 2 Geschirrtücher
  • max. 2 Sport- oder Freizeitanzüge
  • 2 Sporthemden, auch T-Shirts
  • 2 kurze Sporthosen (keine Jeans oder Cargo)
  • mindestens 1 Paar Sportschuhe
  • 2 Bettwäschegarnituren (Bettlaken, Bettbezug und Kopfkissenbezug)

Private Kleidung und Wäsche wird nur ausgehändigt, wenn der oben genannte Mindestbestand vorhanden ist.

Zusätzlich zu der oben genannten Kleidung und Wäsche können jeweils
maximal zugelassen werden:

  • 3 Paar Halb- oder Sportschuhe
  • 1 Paar Badeschuhe
  • 1 Paar Hausschuhe
  • 2 Waschlappen
  • 1 Jacke (einlagig, nicht gesteppt, ohne Kapuze) / nur U. – Haft
  • 2 Pullover oder Langarmshirts (ohne Kapuze)
  • 2 lange Hosen oder Jeans / nur U. – Haft
  • 1 Schlafanzug
  • 1 Bademantel (ohne Kapuze)
  • 1 Tagesdecke (einlagig, nicht gesteppt)
  • 1 Baseballkappe (einlagig)
  • 1 Wollmütze (einlagig)
  • 1 Schal / nur U. - Haft

Weitere wichtige Informationen für Besucher:
Sobald ein genehmigter Antrag des Inhaftierten vorliegt, kann die Wäsche 
Dienstags bis Freitags in der Zeit von 07.00 bis 14.00 Uhr an der Torwache der JVA Mannheim 
abgegeben werden. 
Ob ein genehmigter Antrag vorhanden ist, kann am Besuchstag am Haupttor, oder unter der 
Telefonnr: 0621/398-607 erfragt werden.
Zur Beachtung: Keine Oberteile mit Kapuze sowie keine Polo-Shirts

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