Suchfunktion

Psychologischer Dienst

Die Aufgaben des psychologischen Dienstes sind im wesentlichen:

  • Mitwirkung bei der Vollzugsplanung, dies bedeutet Mitwirkung bzgl. der Zuweisung   von Arbeits-, Ausbildungs-, Therapie- und Beschäftigungsmaßnahmen, Falldokumentation, sowie Anfertigung fachlicher Stellungnahmen zu Fragen der Sozial- und Kriminalprognose, der Lockerungs- und Therapieeignung
  • Psychologische Einzelfallhilfe und Betreuung
  • Prüfung der Unterbringung zur Vermeidung von selbst- und fremdschädigendem Verhalten Krisenintervention
  • Organisations- und Personalentwicklung: Mitwirkung bei der Personalauswahl, Mitarbeiterschulungen, Organisationsplanung
  • Psychotherapie von Gewalt- und Sexualstraftätern bzw. Motivation und Vermittlung in geeignete therapeutische Maßnahmen

Fußleiste