1.Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.
2.Der Verfügungskläger trägt die Kosten des Verfahrens.
3.Der Wert des Streitgegenstands wird auf 5.053,85 EUR festgesetzt.
4.Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
Diese Website verwendet Cookies. Weitere Informationen erhalten Sie unter Datenschutz.