Wie erstatte ich eine Strafanzeige?

Sie haben etwas erlebt oder erfahren, von dem Sie meinen, dass dieses Geschehen für den oder die Beteiligten strafbar ist, und möchten dies zur Anzeige bringen.

Eine solche Anzeige sollte das tatsächliche Geschehen (Ort/Datum/Zeit/Ablauf), die daran Beteiligten und eine Schilderung enthalten, wie Sie Kenntnis von dem Geschehen erlangt hat. Vorhandene schriftliche Beweismittel sollten in Kopie oder auch im Original beigefügt werden.

Diese Anzeige können Sie

  • mündlich
  • schriftlich
  • über eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt

erstatten.

Für die mündliche Anzeigeerstattung können Sie sich an jede Polizeidienststelle wenden. Dort wird Ihre Anzeige entgegengenommen, in der Regel auch schriftlich protokolliert und das Notwendige veranlasst werden. Sie können eine Anzeige auch zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle der Staatsanwaltschaft erstatten, dies ist allerdings meist aufwändiger und umständlicher, da Ihre Anzeige zur Durchführung der Ermittlungen in einem  Ermittlungsverfahren regelmäßig an die Polizei übersandt werden wird.

Eine schriftliche Anzeigeerstattung kann ebenfalls bei jeder Polizeidienststelle oder bei der Staatsanwaltschaft erfolgen. Oben ist bereits dargestellt, was Sie schriftlich schildern sollten.

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Sie können sich natürlich auch jederzeit von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt über die Erstattung einer Anzeige beraten lassen. Dies empfiehlt sich insbesondere bei sehr komplizierten Sachverhalten und hat für Sie den Vorteil, dass Rechtsanwälte Ihnen zum Einen sagen können, ob eine Anzeige überhaupt Sinn macht, und zum Anderen die Anzeige auch schriftlich ausformulieren. Natürlich ist dieser „Service" wie jede andere Dienstleistung für Sie nicht kostenlos, das müssen Sie aber mit Ihrem Anwalt besprechen.

Aus rechtlichen Gründen kann die Staatsanwaltschaft entsprechende Beratungen nicht vornehmen.

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