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Datum: 12.06.2025

Aktenzeichen: 6 Ca 7356/24


1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis
durch die ordentliche Kündigung der Beklagten vom 25. November 2024,
zugegangen am selben Tage, nicht aufgelöst wird.
2. Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin bis zum rechtskräftigen Abschluss des
Rechtsstreits zu unveränderten Bedingungen als Unternehmensberater(in)
weiterzubeschäftigen.
3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
4. Die Beklagte hat 52%, die Klägerin 48% der Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
5. Der Streitwert wird auf 51.144,00 € festgesetzt.
6. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.